Vorstand der Club & Kulturkommission Augsburg e.V. (CUKK) im Amt bestätigt

Im Rahmen ihrer jährlichen Mitgliederversammlung haben die Mitglieder der Club & Kulturkommission Augsburg e.V. (CUKK) den alten Vorstand bestätigt und gleichzeitig eine Satzungsänderung beschlossen. Bei der gut besuchten Veranstaltung im Ratskeller sprachen sich die Mitglieder der CUKK für eine Satzungsänderung und einen zweijährigen Vorstand aus. Den Verein führen nun über die nächsten zwei Jahre ein dreiköpfiges Vorstandsteam.
Zum 1. Vorsitzenden wurde Sebastian Karner (Beim Weissen Lamm, Kantine Augsburg, Soho Stage) wiedergewählt. Unterstützt wird er von seinen beiden Vertretungen Helena Gladen (Raumpflegekultur) und Bernhard Klassen (frei). Als Kassier wurde Michael Klein (Spectrum Club Augsburg) bestätigt. Hazme Oktay (Raumpflegekultur) und Fabian Kulse (frei) unterstützen den Verein als Rechnungsprüfer*innen.
Besonders erfreulich sind die neuen Mitglieder in der CUKK im vergangenen Jahr. So haben sich vier neue Mitglieder der CUKK angeschlossen und weitere stehen in 2022 schon parat (pinealis gGmbH, ScorPhalcon, Local Natives Festival und das Ostwerk Liveclub). Der Vorstand dazu: „Es ist ein Zeichen der gemeinsamen effektiven Arbeit der CUKK, dass der Verein seit den letzten 20 Monaten um 10 Mitglieder gewachsen ist.“

Entsprechend der aktuellen Studien über die äußerst positive Augsburger Live-Kulturwirtschaft wird ein zentrales Anliegen des Vereins sein, die Live-Kultur in Augsburg in den kommenden Monaten wieder zu stärken. Dafür steht das entwickelte Projekt „Augsburger LIVE Förderer 2021“ an und wird in den nächsten Wochen an den Start gehen. Die CUKK hat Augsburger und schwäbische Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen dafür ge-wonnen die Live-Kultur indoor zu fördern. Die eingeworbenen Mittel gehen zu 90% in die Förderung, mit 10% organisiert die CUKK das Projekt. Es werden pro Konzert 300 EUR mit einem einfachen Antrag an Veranstalter*innen von indoor-Live-Konzerten in Augsburg ausgeschüttet. 50% der Summe müssen an die Künstler*innen gehen (die CUKK empfiehlt darüber hinaus 75%). Antragsberechtigt sind alle Musikspielstättenbetreiber*innen und Veranstalter*innen, die ein popkulturelles Konzert mit Bands oder kulturellen DJ*anes indoor veranstalten.